Gelegentliche Einnahmen bis zu 50.000 CZK – wie das wirklich funktioniert

Wenn Sie gelegentliche Einkünfte von bis zu 50.000 CZK pro Jahr haben, gilt laut Gesetz Folgendes:

  • Du brauchst keine Gewerbeberechtigung.
  • Sie müssen diese Einkünfte nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
  • Du musst keine Einkommenssteuer darauf zahlen.

Dies gilt jedoch nur, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.


Wo häufig Fehler auftreten

Ein häufiger Irrtum ist die Vorstellung, dass jedes Einkommen bis zu 50.000 CZK automatisch als gelegentlich gilt.
Das ist nicht wahr.

Das Gesetz legt zwei Bedingungen fest:

  • Es muss sich um ein gelegentliches Einkommen handeln.
  • Der Gesamtbetrag darf 50.000 CZK pro Jahr nicht überschreiten.

Es reicht nicht aus, nur eine davon zu erfüllen.


Was ist (und was ist nicht) gelegentliches Einkommen?

Als gelegentlicher Verdienst gilt etwas, das:

  • kurzfristig
  • außergewöhnlich
  • unsystematisch

Ein typisches Beispiel hierfür ist der einmalige Verkauf von Äpfeln aus dem Garten oder ein zufälliger Nebenverdienst.

Wenn du jedoch Provisionslinks oder Werbeflächen auf deiner Website hast oder regelmäßig jeden Monat Provisionen erhältst, handelt es sich um eine Tätigkeit:

  • systematisch
  • wiederholt
  • langfristig

Ein solches Einkommen kann nicht mehr als gelegentlich angesehen werden.


Empfehlungen aus der Praxis

Aus diesen Gründen empfehlen wir eindeutig:

  • ein Gewerbe für Werbetätigkeiten zu haben
  • Provisionen auf Rechnung auszahlen lassen
  • die Einkommenssteuer ordnungsgemäß abführen

Wenn du darauf bestehst, dass es sich um ein gelegentliches Einkommen handelt, können wir dir die Provision ohne Rechnung auszahlen – auf der Grundlage eines schriftlichen Auszahlungsantrags.

Gleichzeitig weisen wir dich jedoch darauf hin, dass du dieses Einkommen laut Gesetz versteuern musst. Die weitere Verantwortung liegt dann bei dir und einer eventuellen Einigung mit dem Finanzamt.

In größerem Umfang könnte es sich darüber hinaus auch um unberechtigtes Unternehmertum handeln.


Überschreitung des Limits von 50.000 CZK

Wenn Sie im Kalenderjahr die Grenze von 50.000 CZK überschreiten, müssen Sie:

  • das gesamte Einkommen rückwirkend besteuern, nicht nur den Teil, der über dem Grenzwert liegt

Rechtliche Grundlage

Einzelheiten findest du im Einkommensteuergesetz:

  • § 10 Absatz 1a
  • § 10 Absatz 3

Wenn du dir nicht sicher bist, welcher Modus für dich der richtige ist, kannst du das öffentliche Diskussionsforum nutzen oder uns direkt eine E-Mail schreiben: affiliate@wedos.com.

Nach oben